Lenen

Lernen Sie Erste-Hilfe beim Roten Kreuz!



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Bei krankheitsbedingten oder durch äußere Umstände verursachten Notfälle müssen verschiedene Maßnahmen wie die Glieder einer Kette ineinandergreifen, um die Voraussetzungen für Lebenserhaltung und Genesung des Betroffenen zu schaffen.

Erste Hilfe umfaßt dabei sowohl die lebensrettenden Sofortmaßnahmen (z.B. Stillen von Blutungen, Absichern der Unfallstelle), die Veranlassung des Notrufs als auch sachgerechte Lagerung, Beruhigung und Tröstung des Veletzten.

Reißt die "Rettungskette" schon bei diesen ersten drei Gliedern, so können Rettungsdienst und Krankenhaus in vielen Fällen dem Kranken oder Verletzten nicht mehr oder nur mit stark verringerten Heilungschancen helfen.

Nach Umfragen glaubt nur ein kleiner Anteil der Bevölkerung, daß sie in einem Notfall sachgerechte Erste Hilfe leisten können. Noch weniger dürften es bei den Personengruppen sein, die mehr als andere durch Not- und Unfälle im Haushalt und in der Freizeit gefährdet sind, deren Zahl und Bedeutung weithin unterschätzt werden. Jede Hausfrau, jeder ältere Mensch, jeder Jugendliche sollte Erste Hilfe beherrschen, damit sie sich und anderen helfen können, wenn's darauf ankommt.




ausbildung2.JPGAber auch wenn Sie schon mal einen Erste-Hilfe-Lehrgang oder z.B. die Ausbildung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber" mitgemacht haben: Sind Sie sicher, das seinerzeit Gelernte auch im "Ernstfall" noch zu beherrschen? Spätestens alle zwei bis drei Jahre sollten die Kenntnisse und Fähigkeiten in einem neuen Erste-Hilfe-Lehrgang oder in einem achtstündigen Erste-Hilfe-Training aufgefrischt werden.

Das Deutsche Rote Kreuz bietet eine Erste-Hilfe-Ausbildung an, an der pro Jahr über eine halbe Million Bürger teilnehmen.

Gegenstand der Ausbildung sind:

  • lebensrettende Sofortmaßnahmen bei Notfällen
  • weitere Maßnahmen bei Verletzungen, plötzlichen Erkrankungen und Vergiftungen, deren Ursachen im Haushalt, im Betrieb, in der Freizeit oder im Straßenverkehr liegen können.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung wird bei der Beantragung des Führerscheins für alle Fahrzeugklassen anerkannt und findet in sechszehn Unterrichtsstunden statt.

Übrigens: Die Ausbildung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen kann eine Ausbildung in Erster Hilfe nicht ersetzen. Sie vermittelt - in acht Unterrichtsstunden - nur die wichtigsten Sofortmaßnahmen, besonders bei Unfällen im Straßenverkehr, und ist für den Teilnehmer auch mit Kosten verbunden.




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